ESG-Berichterstattung – Ergebnisse aus Workshop Nr.6

ESG steht für Environmental Social Governance und wird häufig synonym für CSR verwendet. ESG-Reportings sollen Auskunft über die Nachhaltigkeit in Unternehmen geben mit Fokus auf Umwelt, Soziales und die Führungsweise. 

Große Unternehmen sind zum ESG-Reporting verpflichtet. Für den Nachhaltigkeits-Index stellt sich daher die Frage, wie sich Indikatoren und Qualitätsmerkmale der ESG-Berichterstattung für das Bewertungssystem nutzen lassen. Kleinere und damit ein Großteil der Unternehmen sind von der angeordneten Nachhaltigkeitsberichterstattung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch ausgenommen. Daher setzt sich das Projektteam damit auseinander, wie Unternehmen ohne ESG-Reporting im Nachhaltigkeits-Index abgebildet werden können.

In dem Workshop beschäftigten sich die Teilnehmer:innen mit diesen Fragen:

  • Wie kann ein bestehender Nachhaltigkeitsreport bewertet werden, damit er in den Nachhaltigkeits-Index einfließt?
  • Wie kann ein Unternehmen ohne Nachhaltigkeitsreport bewertet werden, damit es im Nachhaltigkeits-Index geratet wird?

ESG-Berichterstattung: Die 3 wichtigsten Ergebnisse des Workshops

1) Die Welt der Reportings und wie sie in den Nachhaltigkeits-Index einfließen könnten

Wie aussagekräftig ESG-Reportings wirklich sind, hängt von vielen Faktoren ab. Und diese muss der Nachhaltigkeits-Index berücksichtigen. Manche Unternehmen sind zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und reporten nach GRI. Andere erstellen ihren ESG-Report freiwillig oder ohne einem bestimmten Standard zu folgen. Auch Punkte wie die Aktualität, externe Prüfung und wie lange ein Unternehmen bereits Nachhaltigkeitsberichte erstellt, spielen für die qualitative Bewertung einzelner Reportings und ein generelles Qualitätsmanagement eine große Rolle. 

In der Runde wurde festgehalten, dass insbesondere geprüfte Nachhaltigkeitsberichte aufschlussreich sind. Außerdem müssen Reportings immer innerhalb einer Branche interpretiert werden, damit eine Vergleichbarkeit möglich ist. Der Nachhaltigkeits-Index sollte sich aber nicht nur auf geprüfte Nachhaltigkeitsberichte beschränken, sondern auch andere Reportings berücksichtigen, sofern sie einem nachvollziehbaren Standard entsprechen.

2) Self-Assessment für alle Unternehmen

Im Sinne der Feedback- und Lernmöglichkeiten, die der Nachhaltigkeits-Index Unternehmen als Service bieten soll, können Self-Assessments in die Bewertung einfließen. Dies sollte für alle Unternehmen und unabhängig davon geschehen, ob bereits ESG-Reportings erstellt wurden. Eigene Angaben, die sich mit einem geprüften Nachhaltigkeitsbericht decken, könnten allerdings höher gewichtet werden.

3) No-Gos für den Nachhaltigkeits-Index

Fließen ESG-Reportings in den Nachhaltigkeits-Index ein, erscheinen zwei Aspekte ganz wesentlich. Zum einen ist die Berichterstattung noch nicht vollumfassend geregelt, was Standards und Verpflichtung betrifft. Das begünstigt Green Washing. Und das sollte der Nachhaltigkeits-Index nicht verschärfen, weil Reportingergebnisse unreflektiert einfließen. Die qualitative Aussagekraft ist also wohlüberlegt abzubilden. Zum anderen gilt es die Plattform so aufzusetzen, dass die Optimierungspotenziale von gelisteten Unternehmen im Vordergrund stehen. Positive Entwicklungen im Sinne der Nachhaltigkeit sind zu fördern, anstatt ein Naming and Shaming zu betreiben. 

Einen großen Dank an allen Teilnehmer:innen für das Mitdiskutieren und Mitwirken.

 

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